Es freut uns sehr, dass Sie von uns gehört haben…
Termine vergeben wir gerne nach vorgängiger Anmeldung je nach Möglichkeit. Bitte beachten Sie, dass wir für Notfälle von Personen die wir nicht regelmässig in unserer Praxis betreuen aufgrund reduzierter Kapazitaeten allenfalls auf die notfalldiensthabende, ev. auch ausserkantonale Praxis/Klinik, verweisen muessen. Wir hoffen auf Ihr Verstaendnis. Eine Zuweisung durch eine Hausärztin/einen Hausarzt ist für Augenarzt-Untersuchungen in den meisten Fällen nicht notwendig.
-> Bitte beachten Sie, dass wir keine „Walk-In“ Praxis oder Notfallstation/-praxis sind, rufen Sie uns bitte an bevor Sie zu uns kommen. Sie vermeiden so unnötige Wege und lange Wartezeiten.
Neue PatientInnen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Obwalden können wir vorerst meistens leider nicht mehr aufnehmen (dies gilt auch fuer Notfälle).
Unsere Praxis am Kreisel „Ei“ in Sarnen ist auch von den anderen Obwaldner Gemeinden (Alpnach, Engelberg, Giswil, Kerns, Lungern) gut erreichbar. Unsere Praxis ist nur bedingt rollstuhlgängig (nur sehr kleiner Lift).
Rufen Sie uns an unter 041 661 20 20 oder melden Sie sich via unser Kontaktformular – Sprechstunde findet nach Vereinbarung statt.
(WICHTIG: Notfallanmeldungen und medizinische Fragen per email oder Kontaktformular können wir nicht bearbeiten – beachten Sie auch dass die Übermittlung unter Umständen nicht sicher ist und Sie deshalb keine schützenswerten, insbesondere medizinischen Daten auf diesem Weg zustellen sollten.)
Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine verbindlich gelten und spätestens 24h vor Termin (werktags) verschoben oder abgesagt werden müssten, da wir Ihnen ansonsten die Konsultation in Rechnung stellen müssen ohne dass Sie diese Kosten von Ihrer Krankenkasse rückvergüten lassen können.
Datenschutzerklärung
Mit der Kontaktaufnahme mit unserer Augenarztpraxis (per email, Telefon, Kontaktformular, brieflich oder persönlich) oder mit der Konsultation in unserer Praxis erlauben Sie uns Ihre Daten aufzunehmen, zu erfassen, zu bearbeiten und zu speichern. Zu medizinischen Zwecken, soweit für Ihre Behandlung sinnvoll, oder für administrative Zwecke (Rechnungsstellung an Ihre Krankenkasse, für Qualitätskontrollen oder für die Zustellung der vorgeschriebenen Rechnungskopie) erlauben Sie uns Ihre Daten in geeigneter Form an Dritte (z.B. Spitäler, Apotheken oder andere Arztpraxen) weiterzugeben. Die Rahmenbedingungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes sowie das Berufsgeheimnis werden dabei selbstverständlich eingehalten. Die Einwilligung zur Datenspeicherung und Datenbearbeitung ist eine zwingende Voraussetzung dafür, dass wir für Sie eine Krankenakte anlegen dürfen. Ohne Krankenakte können wir keine Behandlung durchführen. Finden Sie hier mehr zum Thema Datenschutz in unserer Praxis.