Antworten auf Ihre Fragen

 Häufig gestellte Fragen – der Link beantwortet Ihnen die Frage in einer allgemeinen Art und Weise und soll als Ergänzung zu einer persönlichen Beratung und Untersuchung dienen.

(Die hier verwendete männliche Form soll stets auch für alle entsprechenden anderen denkbaren Formen, insbesondere aber nicht ausschliesslich die weibliche Form, gelten – Die Fragen sind aus unserer Perspektive beantwortet, es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Selbstverständlich sind andere Meinungen möglich, für die wir uns natürlich interessieren würden. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf)

 

Wie oft sollte ich meine Augen vom Augenarzt untersuchen lassen?

Wann sollte mein Kind vom Augenarzt untersucht werden?

In meiner Familie sind Augenkrankheiten bekannt, muss ich nun auch zum Augenarzt?

Ich bin bisher stets bei meinem Optiker/Optometristen gewesen für die Kontrollen, muss ich überhaupt zu einem Augenarzt?

Ich bin regelmässig wegen chronischen Krankheiten bei meinem Hausarzt in Behandlung – wann macht es Sinn meine Augen untersuchen zu lassen?

Was ist der Graue Star?

Was ist der Grüne Star?

Was ist eine Makuladegeneration?

Was sind die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Sehleistung zum Führen von Motorfahrzeugen?

 

Unregelmässig halten wir auch Publikums-Vorträge in der Region, wo Sie gerne auch Ihre Fragen stellen können; beachten Sie die Angaben auf der Einstiegsseite dieser Homepage.

 

Auf dieser Seite sind bewusst keine Hinweise auf Notfall-Symptome enthalten. Sollten Sie Fragen dazu haben oder eine rasche Sehverschlechterung (innert Tagen oder rascher) erlitten haben, so rufen Sie uns bitte an unter 041 661 20 20. Notfallanfragen per email oder Kontaktformular koennen nicht bearbeitet werden.


 

 

 

 

Antwort „Wie oft zum Augenarzt?“

Die Empfehlung lautet im Allgemeinen spätestens im 50.Lebensjahr einmal einen Augenuntersuch bei einem Augenarzt durchführen zu lassen, so dass Ihr individuelles Risikoprofil erstellt werden kann. Abhängig von diesen Befunden und Ihrer Situation, erfolgt eine Empfehlung die auf Sie zugeschnitten ist.

Im Falle von bekannten Augenerkrankungen in der Familie ist es sicher ratsam diese Untersuchung früher machen zu lassen. Insbesondere wenn in der Familie Fälle von „grünem Star“ bekannt sind, sollte spätestens im 40.Lebensjahr eine augenärztliche Untersuchung durchgeführt werden. Eine reine Messung des Augendrucks reicht für eine Beurteilung mit dieser Frage nicht aus. Da es Patienten mit grünem Star gibt, die einen normalen Augendruck haben, ist eine genaue Untersuchung beim Augenarzt notwendig.

Patienten mit Kurzsichtigkeit (Sie sehen ohne Brille oder Kontaktlinse schlecht in die Ferne aber alles was nahe ist gut) empfehlen wir ebenfalls sich spätestens im jungen Erwachsenen Alter einmal beim Augenarzt untersuchen zu lassen, auch wenn mit der Brillen- oder Kontaktlinsen Versorgung alles in Ordnung ist. Bei Kurzsichtigkeit besteht ein erhöhtes Risiko für Netzhaut-Probleme welche nur in einer augenärztlichen Untersuchung sicher entdeckt werden können. Die regelmässigen Brillen- und Kontaktlinsen-Kontrollen beim Optiker/Optometristen werden dadurch nicht ersetzt.

Kontaktlinsenträger sollten von Zeit zu Zeit von ihrem Optiker/Optometristen zum Augenarzt zugewiesen werden damit chronische Hornhaut-Veränderungen welche die Kontaktlinse hervorrufen kann frühzeitig entdeckt werden und entsprechende Schäden verhindert werden können.

WICHTIG: Kontaktlinse bei gerötetem oder „verklebtem“ Auge, sowie bei Schmerzen am Auge nie einsetzen oder sofort entfernen. Werfen Sie die Kontaktlinse aber nicht weg sondern nehmen Sie diese zu Ihrer Augenarzt-Untersuchung mit. Eine neu aufgetretene schmerzhafte Rötung des Auges bei Kontaktlinsenträgern ist ein augenärztlicher Notfall. Halten Sie sich stets strikte an die Vorgaben und Empfehlungen zu Hygiene, Lagerung, Tragezeiten und Reinigung der Kontaktlinsen welche Ihnen von Ihrem Kontaktlinsen-Optiker gegeben wurden.

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Antwort „Kinder zum Augenarzt“

Kinder unter 10 Jahren sollten keine Brille erhalten ohne vorherige gründliche Untersuchung und Beratung durch einen Augenarzt. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Kind schielt oder auf Blitzlicht-Fotoaufnahmen jeweils nur ein Auge „rötlich“ aufleuchtet, sollte das Kind ebenfalls augenärztlich untersucht werden. Tipp: machen Sie Blitzlicht-Fotos auch von Zeit zu Zeit ohne dass Ihre Kamera die Funktion „Entfernung von roten Augen“ eingeschaltet hat. Zwei deutlich rot aufleuchtende Pupillen auf einem Blitzlicht-Foto sind bei einem Kind meist ein gutes Zeichen. Kinder die als frühgeburtlich gelten oder Kinder mit rheumatischen Erkrankungen, sollten ebenfalls augenärztlich untersucht werden.

„Kopfschmerz“ und Auge: Eine augenärztliche Untersuchung ist sicher sinnvoll, besonders wenn die Kopfschmerzen vorwiegend nach längerem Bücher-Lesen oder Hausaufgaben machen, also bei Nah-Arbeit, auftreten. Es bleibt aber zu bedenken, dass es viele verschiedene Gründe für Kopfschmerzen bei Kindern gibt und nur wenige durch eine Fehlsichtigkeit bedingt sind, dasselbe gilt für „Lese- und Rechen- Schwächen“ bei Schulkindern. Eine augenärztliche Abklärung ist aber sicher nicht falsch in solchen Fällen und ist völlig ungefährlich für das Kind.

Bei Unsicherheiten können Sie auch Ihren Kinderarzt konsultieren. In den in der Schweiz üblichen Entwicklungs-Untersuchungen bei Kindern wird auch speziell auf die Sehleistung Wert gelegt und bei entsprechenden Auffälligkeiten eine augenärztliche Untersuchung empfohlen.

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Antwort „Augenkrankheiten in der Familie“

Wer in seiner Familie und Verwandschaft Personen hat mit bekannten Augenkrankheiten sollte sich erkundigen um welche Erkrankungen es sich handelt. Wenn darunter Personen mit „grünem Star“ oder starker Kurz- oder Weitsichtigkeit sind oder Personen mit einer „Maculadegeneration“ ist eine augenärztliche Untersuchung empfehlenswert. Alleinige Untersuchungen oder Messungen beim Optiker/Optometristen sind in dieser Situation nicht immer genügend sicher.

Dass es in der Familie einige Verwandte geben wird, die am „grauen Star“ erkrankt sind und diesen dann erfolgreich operativ entfernen haben lassen, ist zu erwarten, da der „graue Star“ eine der häufigsten Augenerkrankungen im Alter ist. In diesen Fällen ist eine augenärztliche Untersuchung erst notwendig wenn Sie eine Reduktion Ihres Sehvermögens bemerken. Ein guter Optiker/Optometrist wird Sie genügend früh zum Augenarzt schicken, da Brillen bei einsetzendem „grauem Star“ oft nur noch für eine befristete Zeit die Sehleistung nochmals leicht verbessern können.

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Antwort „Optiker/Optometrist oder Augenarzt?“

Optiker/Optometrist (=neue Bezeichnung für Optiker mit Fachhochschulabschluss an einem technischen Institut, kein Arzt/Mediziner) und Augenarzt sind zwei völlig verschiedene Berufe mit anderen Aufgaben. Haben Sie gesunde Augen und einfach  Fragen zu Ihrer Brille oder zu Ihren Kontaktlinsen, so wenden Sie sich an Ihren Optiker/Optometristen. Geht es um die Frage ob Ihre Augen gesund und Ihr Sehvermögen in Ordnung ist oder ob eine Augenerkrankung vorliegt so wenden Sie sich an einen Augenarzt. Selbstverständlich kann der Augenarzt auch eine Brille verordnen und ausmessen, letztlich ist der Augenarzt aber ein Facharzt, der sich um die Früherkennung und die Behandlung von Augenkrankheiten kümmert. Der Optiker/Optometrist ist Ihr Ansprechpartner sobald es um Ihre Brille geht. In Obwalden besteht eine sehr gute und kollegiale Zusammenarbeit zwischen Optikern/Optometristen und Augenärzten. Gerne können Sie sich auch bei uns erkundigen welche Optiker/Optometristen wir besonders empfehlen können (041 661 20 20).

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Antwort „Augenarzt bei chronischen anderen Erkrankungen“

Wenn Sie an Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) leiden, sollten Sie sich in der Regel einmal jährlich vom Augenarzt untersuchen lassen, unabhängig davon ob Ihr Blutzucker gut oder schlecht eingestellt ist und ob Sie Insulin-Injektionen oder Medikamente in Tabletten-Form zur Einstellung von Ihrem Hausarzt erhalten. Sogar wenn Sie nur mit entsprechender spezieller Kost (Diät) eine gute Blutzucker-Einstellung haben, ist eine augenärztliche Standort Bestimmung bei Diabetikern sinnvoll. Ihr Hausarzt kennt sich damit bestens aus und wird Ihnen auch eine entsprechende augenärztliche Untersuchung anraten.
Bei Patienten mit hohem Blutdruck kann eine augenärztliche Untersuchung von Zeit zu Zeit sinnvoll sein, ist aber nur in Ausnahmefällen zwingend notwendig. Bei rheumatischen Erkrankungen (Gelenksentzündungen etc.) kann eine augenärztliche Untersuchung sinnvoll sein und manchmal auch bei der Diagnosestellung und Therapiesteuerung helfen. Diese Fälle sind eher selten und werden in der Regel neben dem Hausarzt zusätzlich durch einen entsprechenden Spezialarzt für Rheumatologie mitbetreut.
Bei chronischen oder akuten neurologischen Erkrankungen (Nervensystem-Krankheiten) macht eine augenärztliche Mitbetreuung oft Sinn, da das Auge ein „Teil des Gehirnes“ ist und dadurch bei einigen dieser neurologischen Erkrankungen mitbetroffen sein kann.
Grundsätzlich wird Ihr Hausarzt den Augenarzt beiziehen in den Fällen von chronischen Krankheiten in denen eine Untersuchung beim Augenarzt sinnvoll ist. Untersuchungen und Messungen beim Optiker/Optometristen sind in diesen Fällen nicht genügend.
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Antwort „Grauer Star“ = Katarakt
Der „Graue Star“ oder „Katarakt“ ist die Trübung der Augenlinse. In den aller meisten Fällen tritt er auf beiden Augen (meistens zeitlich etwas versetzt) und im Zusammenhang mit dem zunehmenden Alter des erwachsenen Menschen auf. Es gibt auch Katarakte bei Kindern und nach einem Unfall bei dem das Auge einem starker Schlag ausgesetzt war, kann die Augenlinse ebenfalls eintrüben. Patienten die an einem Diabetes mellitus („Zuckerkrankheit“) leiden, entwickeln etwas früher eine Katarakt.
Die Katarakt kann mittels einer Operation behandelt werden, die meistens ambulant und in lokaler Betäubung durchgeführt werden kann. Dabei wird nach Entfernung der trüben natürlichen Augenlinse eine Kunstlinse in das Auge implantiert. Die Operation ist sehr risikoarm und verbessert das Sehen in den meisten Fällen innert kurzer Zeit deutlich, vorausgesetzt es liegen nicht noch weitere Augenkrankheiten vor, wie z.B. ein „grüner Star“ oder Erkrankungen der Netzhaut, z.B. eine „Maculadegeneration„. Trotz der sehr geringen Risiken und des meistens sehr guten Operations-Erfolges ist eine gründliche Voruntersuchung inklusive detaillierter Aufklärung über die Operations-Risiken, wie z.B. Netzhautablösungen, Infektionen oder Blutungen, durch einen Augenchirurgen unerlässlich.
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Antwort „Grüner Star“ = Glaukom
Der „grüne Star“ oder „Glaukom“ ist eine Erkrankung des Sehnerven. Der Sehnerv leitet die Nervenimpulse, die das Auge in der Netzhaut durch das einfallende Licht produziert, an das Gehirn weiter. Ist der Sehnerv vollständig zerstört, ist das entsprechende Auge nicht mehr in der Lage „Information“ an das Gehirn zu senden und man ist auf dem entsprechenden Auge erblindet.
Bei den meisten (aber nicht bei allen) Patienten mit Glaukom liegt ein zu hoher Augendruck vor, weshalb dieser meistens mittels entsprechenden Augentropfen behandelt und gesenkt wird. Die regelmässige und zuverlässige Anwendung dieser Augentropfen ist sehr wichtig und der Augendruck sollte bei Patienten mit einem Glaukom regelmässig augenärztlich kontrolliert werden. Ebenso sind regelmässige Untersuchungen des Gesichtsfeldes ratsam. Das Gesichtsfeld entspricht „der Sicht in der Peripherie“, also nicht der Sicht im „Zentrum“ wo z.B. gelesen wird, sondern dem „drumherum“. Diese Peripherie ist beim Glaukom meistens zuerst betroffen.
Wer in seiner Verwandtschaft Personen hat die an einem Glaukom leiden, sollte sich frühzeitig bei einem Augenarzt untersuchen lassen, damit ein mögliches Glaukom möglichst früh entdeckt und behandelt werden kann. Dies ist umso wichtiger, da sich ein bereits vorhandener Schaden am Sehnerven nicht rückgängig machen lässt. Die Behandlung des Glaukoms besteht darin das weitere Fortschreiten des Gesichtsfeldschadens zu stoppen oder wenigstens zu bremsen.
Operationen oder Laserbehandlungen beim „grünen Star“ dienen in aller Regel lediglich der Senkung des Augendruckes und sind nicht mit den Operationen beim „grauen Star“ vergleichbar. Eine „grün Star“ Operation verbessert das Sehen nicht. Eine solche Operation wird meistens nur dann durchgeführt wenn die Behandlung des Augendruckes mittels Augentropfen nicht funktioniert.
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Antwort „Maculadegeneration“

Die Macula bezeichnet die Netzhaut-Mitte, also den Ort an dem die Netzhaut die höchste Auflösung hat und entsprechend das „schärfste“ Bild empfangen werden kann. Die Objekte die unser Interesse wecken und die wir „fixieren“, also mit unserem Blick ansteuern, werden in die Macula abgebildet. So werden z.B. Buchstaben beim Lesen oder Gegenstände beim Handwerken in die Macula abgebildet.

Bei Patienten mit Maculadegeneration ist diese „Stelle des schärfsten Sehens“ durch einen meistens im Zusammenhang mit dem zunehmenden Alter stehenden Prozess verändert, so dass die Netzhaut der Macula immer mehr funktionierende Sinneszellen einbüsst. Dadurch verschlechtert sich langsam aber zunehmend z.B. die Lesefähigkeit dieser Patienten. Da diese Prozesse oft mit zunehmenden Alter auftreten, spricht man auch von der „altersbedingten Maculadegeneration“ oder AMD.
Die „altersbedingte Maculadegeneration“ wird in zwei Formen unterteilt. Die „trockene Form“, die bei den meisten Patienten vorliegt, verläuft langsam und die Sehleistung im Zentrum nimmt kontinuierlich oft über mehrere Jahre ab. Die „feuchte Form“, die meistens auf der Grundlage einer „trockenen Form“ entsteht, verläuft rascher, so dass die Sehleistung im Zentrum innert weniger Wochen oder Monate deutlich abnehmen kann. Bei einigen Patienten mit einer „feuchten Form“ der altersbedingten Maculadegeneration, kann man seit einigen Jahren mit mehrmaligen Injektionen von speziellen Medikamenten (sog. Anti-VEGF Antikörpern) ins Auge den Verlust der Sehleistung im Zentrum versuchen zu bremsen oder ganz zu stoppen.
Ob eine Maculadegeneration vorliegt oder nicht, kann nur durch eine augenärztliche Untersuchung sicher festgestellt werden.
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Antwort „gesetzliche Bestimmungen für Motorfahrzeugführer in der Schweiz“

Die Sehleistung teilt sich in die Zentrale-Sehschärfe (wie gut können Sie in die Ferne „Lesen“) und das Gesichtsfeld (wie weit sehen Sie „zur Seite“ bei Blick geradeaus) auf. Für beide Werte, sowie für zusätzliche Befunde der Augenuntersuchung gibt es gesetzliche Vorschriften, welche darüber entscheiden ob jemand mit einem Motorfahrzeug am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen darf oder nicht. Die mindest angeforderten Sehleistungswerte sind je nach Fahrzeug-Kategorie unterschiedlich.
Über die genauen gesetzlichen Bestimmungen bezüglich den „medizinischen Befunden“ zum Führen von Motorfahrzeugen informiert Sie der Auszug aus der entsprechenden Verordnung im Strassenverkehrsgesetz des Bundes oder die Internet-Seite medtraffic.ch .
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